Wer heute Versicherungen hat, der hat jede Menge Verantwortung. Die Versicherungen müssen hin und wieder auch gepflegt werden. Das heißt überprüft auf ihre Richtigkeit. Wenn der Versicherungsnehmer stirbt, dann gibt es bei den verschiedenen Versicherungen einige Feinheiten zu beachten bei den Angehörigen. Im Bezug auf die Kündigungsfrist bei Autoversicherungen ist es so, dass es hier keine gibt, denn aus dieser Versicherung kann der Angehörige nicht so einfach herauskommen. Bei der Wohngebäudeversicherung ist es so, dass die Erben diese Police übernehmen müssen. Dass heißt es besteht kein außerordentliches Kündigungsrecht. Bei der Öltank-Haftpflichtversicherung besteht auch kein Sonderkündigungsrecht. Das heißt die Erben übernehmen den Vertrag. Möglich ist eine Kündigung mit einer Dreimonatsfrist zum Versicherungsablauf. Bei der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung verhält es sich, dass der Vertrag auf die Erben übergeht. Ein Sonderkündigungsrecht haben die Erben nicht. Das heißt eine Kündigung kann lediglich regulär vorgenommen werden. Bei der Rechtsschutzversicherung ist es so, dass der Versicherungsschutz bis zum Ende der Beitragsperiode gilt. Dabei ist jedoch Voraussetzung, dass die Prämie am Todestag bezahlt war. Auch dass kein Risikowegfall vorliegen.
Unfallversicherung und Lebensversicherung kündigen
Bei einem Tod durch Unfall muss sehr schnell gehandelt werden durch die Angehörigen. Nach dem Eintritt des Unfalltods muss dies innerhalb von 48 Stunden beim Versicherer gemeldet sein. Ausgezahlt wird die Versicherungssumme dann an den Bezugsberechtigten.
Bei der Lebensversicherung ist es so, dass der Vertrag erlischt, wenn der Versicherungsnehmer verstorben ist. Die Versicherungssumme wird auch an den Bezugsberechtigten ausgezahlt. Bei der Versicherung muss der Todesfall unverzüglich gemeldet werden. Dies ist trotz der Dauer eine Sache, die erledigt werden muss. Sterbeurkunde und Zeugnis über die Todesursache und / oder den Verlauf der Krankheit müssen der Versicherung vorgelegt. Eingereicht werden müssen die Original-Unterlagen.